1. Netzdienlichkeit
Seit dem 01.01.2023 müssen alle förderfähigen Wärmepumpen netzdienlich betrieben werden. Die netzdienliche Steuerbarkeit gilt als erfüllt, wenn die Luft/Luft-Wärmepumpen mindestens die im FGK Statusreport 60 Version 2 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Anleitungen zu Netzdienlichkeit gemäß FGK Status Report 60 V2.0
2. Hydraulischer Abgleich
Da bei luftgeführten Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich möglich ist, muss über die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
3. Jahresarbeitszahl (JAZ)
Für Luft/Luft-Wärmepumpen ist die Berechnung einer JAZ grundsätzlich nicht notwendig. Das Energielabel (gemäß Verordnung (EU) 626/2011) wird bei Single-Split- und Multi-Split-Geräten mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW benötigt. ei Single-Split- und Multi-Split-Geräten mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW werden die Herstellernachweise benötigt, die wir gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen. Sie sind dem BAFA-Antrag beizufügen.
Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) erforderlich
Bei anstehenden Fördermaßnahmen ist es entscheidend, als Fachunternehmen einmalig eine Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) durchzuführen. Dafür ist es lediglich einmalig erforderlich, ein Profil auf der neuen Fachunternehmen-Registrierungsplattform anzulegen. Mit diesen Zugangsdaten können zukünftige Förderanträge sowohl im KfW Online-Prüftool als auch beim BAFA bearbeitet werden.
Deutschen Energie-Agentur (dena)
Online-Prüftool der KfW für Förderanträge im Bereich der Heizungstechnik (Wärmepumpen)
Bei jeder Antragstellung ist seitens des Fachbetriebes eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)" und nach Abschluss der Maßnahmen eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)" in dem Prüftool zu erstellen. Beide Dokumente sind im Rahmen der Heizungsförderung obligatorisch.
Online-Prüftool (KfW)
BAFA-Antragsprozess für die Heizungsoptimierung mit Technischer Projektbeschreibung (TPB)
Die Erstellung einer „Technischen Projektbeschreibung (TPB)" ist zwingend für die Antragstellung einer Heizungsoptimierung erforderlich. Der Antragsprozess bleibt unverändert und erfolgt seitens der Antragssteller weiterhin über die Onlineformulare des BAFA. Für die Erstellung der TPB nutzt man ebenfalls die Zugangsdaten der dena (Deutschen Energie-Agentur).
TPB für Einzelmaßnahmen (BAFA)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns an!